
Klasse AM
- Was: Kleinkrafträder, Mopeds, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (bis 45 km/h oder 25 km/h bei bestimmten Modellen).
- Mindestalter: Jugendliche (je nach Regelung ab 15–16 Jahre).
- Praxis: Theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule.

Klasse A1
- Was: Leichte Motorräder (bis 125 cm³, max. 11 kW).
- Mindestalter: ≈16 Jahre.
- Einschlüsse: AM.

Klasse A2
- Was: Motorräder bis 35 kW, Leistungsgewicht ≤0,2 kW/kg.
- Mindestalter: ≈18 Jahre.
- Einschlüsse: A1, AM.

Klasse A
- Was: Unbeschränkte Motorräder.
- Mindestalter: Direkteinstieg häufig 24 Jahre; mit Vorbesitz A2 möglich früher.

Klasse B
- Was: PKW bis 3.500 kg, bis 8 Sitzplätze außer Fahrer; Anhänger bis 750 kg (oder Kombinationen innerhalb der Grenzen).
- Mindestalter: 18 Jahre (Begleitetes Fahren ab 17 möglich).

Klasse B96
- Was: Erweiterung der Klasse B für schwerere Fahrzeugkombinationen (Kfz+Anhänger >3.500 kg, bis ca. 4.250 kg Kombinationsgewicht) ohne BE‑Prüfung.
Bild: PKW mit großem Anhänger.
Klasse BE
- Was: PKW mit schweren Anhängern (bis 3.500 kg Anhängergewicht unter bestimmten Bedingungen).

Klasse L / T
- Was: Land‑/Forstwirtschaftliche Zugmaschinen (Traktoren etc.) und kleinere Traktoren (L) bzw. größere Traktoren (T).
- Einsatz: Für landwirtschaftliche Betriebe und Hobbylandwirte.
